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Chancen für MitarbeiterInnen des facettenwerkes

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Werkstätten des facettenwerkes (ehemals Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, WfB) bieten wir bei entsprechender Grundeignung die Chance, sich im Rahmen eines ausgelagerten Arbeitsplatzes (Beschäftigungsverhältnis) durch individuelle Förderung so weiterzuqualifizieren, dass sie von uns langfristig in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übernommen werden können, sofern nicht die Zugehörigkeit zum facettenwerk selbst weiterhin gewünscht wird.

Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen zunächst eine individuell ausgerichtete Praktikumsphase in einem oder mehreren unserer Dienstleistungsbereiche, um gemeinsam festzustellen, ob und gegebenenfalls in welchen Arbeitsbereichen eine Einstiegsbeschäftigung erfolgen kann. Besondere berufliche Neigungen und Wünsche finden dabei die maximal mögliche Berücksichtigung.

Bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis überprüft der Integrationsfachdienst (GID gGmbH) gemeinsam mit den Bereichsleitern und den ObjektbetreuerInnen in enger Zusammenarbeit mit den vermittelnden Institutionen die individuelle Entwicklung am Arbeitsplatz und erarbeitet bedarfsorientierte Förder- und Unterstützungskonzepte.

Ein solches Beschäftigungsverhältnis dauert im Regelfall 1 bis 2 Jahre. Sobald die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lage sind, die Mindestanforderungen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes kontinuierlich zu bewältigen, können wir einen Arbeitsvertrag anbieten.

Wir freuen uns sehr, dass wir seit 2010 bereits sieben Mitarbeitern des facettenwerkes mit einem Arbeitsvertrag den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen konnten.

Aktuell sind sieben weitere Mitarbeiter des facettenwerkes im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses bei uns tätig.